Technische Beratung

Innungsmitglieder erhalten kompetente, zeitnahe und kostenfreie Beratung in sämtlichen Tätigkeitsfeldern des Glaser- und Fensterbauerhandwerks oder der Fahrzeugverglasung wie z.B.:

· Kalibrieren von Sensoren am Fahrzeugglas
· Vorbemessung von Glasarten und -dicken
· Geregelte Verglasungen nach Din 18008 Teil 1–5
· Zustimmung im Einzelfall
· Glaskonstruktionen
· Holz- und Kunststoff-Fensterbau
· Schäden und Mängel
· Juristische Fragen soweit diese im Tätigkeitsfeld eines Sachverständigen liegen (keine Rechtsberatung)
· Sonstiges aus dem Werksalltag der Glaser und Fensterbauer bzw Fahrzeugglaser