„Regensburger Modell“ für mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Handwerk und am Bau
Ziele: Bekämpfung von Schwarzarbeit und mehr Beitragsgerechtigkeit beim Sozialkassenverfahren Bau
Die Herstellung eines fairen Wettbewerbs liegt den sieben Bauinnungen der Oberpfalz (Cham, Amberg, Neumarkt, Sulzbach-Rosenberg, Parsberg, Nordoberpfalz und Regensburg) sehr am Herzen. Deshalb wurde im Jahr 2012 das „Regensburger Modell“ durch einen Beschluss der Bauinnungen entwickelt. Es sollten die Bemühungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eigene Maßnahmen unter der Federführung der Bauinnung Regensburg intensiviert werden. Zum einen sollten Wettbewerbsverstöße, sogenannte Schwarzarbeit, bekämpft werden. Zum anderen sollte mehr Beitragsgerechtigkeit beim Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft hergestellt werden.
Die aktuell zu verzeichnenden Zahlen fallen sehr zufriedenstellend aus. Eine Auswertung der SOKA-BAU (Sozialkasse der Bauwirtschaft), ergab folgende Erfolgszahlen: Bis jetzt konnte die SOKA-BAU ausschließlich auf Basis der Meldungen der Bauinnungen 67 Betriebe neu erfassen. Die Gesamteinnahmen, die die SOKA-BAU für diese Betriebe verzeichnen konnte, belaufen sich auf knapp 700.000 Euro.
Durch die pflichtwidrige Nichtteilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft spart sich ein Betrieb – im Vergleich zum redlichen Unternehmer – im Regelfall jährlich einen Betrag in Höhe von etwa zehn Prozent der Bruttolohnsumme. Bei einem Zehn-Mann-Betrieb wären das beispielsweise rund 35.000 Euro. Leidtragende dieses Missstandes sind der ehrliche Konkurrenzbaubetrieb und der Bauarbeitnehmer und Handwerker, dem im Betrieb meist kein zusätzliches Urlaubsgeld (rund 900 Euro pro Jahr) und keine tarifliche Altersvorsorge (rund 1.100 Euro pro Jahr) bezahlt werden.
Auch im Bereich der Bekämpfung der handwerksrechtlichen Schwarzarbeit, gemeint ist damit die Ausübung eines zulassungspflichtigen Bauhandwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer, lässt sich aus Sicht der Bauinnungen ein positives Fazit ziehen.
Erfolgsfaktor ist, dass sich die Bauinnungen dabei nicht auf andere bei der Bekämpfung verlassen, sondern die unzulässige Ausübung eines Bauhandwerks oder die damit zusammenhängende Werbung dadurch ahnden, dass sie den darin liegenden Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ( Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) selbst verfolgen. Wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht festgestellt, bekommt der betroffene Betrieb von der Bauinnung (stellvertretend durch deren Verbandsgeschäftsstelle in Regensburg) eine Abmahnung und muss eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt deshalb, weil der Betrieb nicht nur erklären muss, dass er die Werbung und/oder die Ausübung eines Bauhandwerks ab sofort unterlässt, sondern er verpflichtet sich auch, eine empfindliche Geldstrafe zu zahlen, wenn er der erklärten Unterlassung zuwider handelt.
Die Vertragsstrafen betragen 1.000 Euro pro unzulässige Werbung und 3.000 Euro für jede unzulässige Ausübung. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist nicht nur rechtliche Voraussetzung, ein zulassungspflichtiges Bauhandwerk selbständig ausüben zu dürfen, sondern dient auch dem Qualitätsschutz und der Wettbewerbsgerechtigkeit im Handwerk.