Das Handwerk des 20. Jahrhundert

Eine historische Bilanz handwerklicher Selbstverwaltung

Der entscheidende Satz, der bestimmend wurde für die Entwicklung des deutschen
Handwerks und seiner Organisationen im 20. Jahrhundert, ist unter Paragraph 103
des ”Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung” im Reichsgesetzblatt
vom 6. August 1897 nachzulesen. Kaiser Wilhelm II. verordnet ”im Namen des
Reiches und nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags”: ”Zur
Vertretung der Interessen ihres Bezirks sind Handwerkskammern zu errichten.”
Die am 24. Juni 1897 vom Deutschen Reichstag mit einer zuvor nicht erwarteten
Mehrheit von 183 zu 113 Stimmen verabschiedete Novellierung der Reichsgewerbeordnung
ist mit ihren Bestimmungen zur Bildung von (freien) Innungen und
Zwangsinnungen, Innungsausschüssen und Innungsverbänden sowie insbesondere
von Handwerkskammern nicht mehr und nicht weniger als eine erste, und wie sich
bald zeigen sollte, entwicklungsträchtige deutsche ”Handwerksordnung”. Sie mündete
geradlinig ein in die moderne Organisationsstruktur des Handwerks mit ihrem
wirkungsvollen Zusammenspiel von überfachlichen und fachlichen Elementen, von
Handwerkskammern und Fachverbänden und ihren Mitglieds- wie Spitzenorganisationen,
als da sind die Innungen und Kreishandwerkerschaften, Landesinnungsverbände
und Bundesinnungsverbände, die Bundesvereinigung der Fachverbände des
Deutschen Handwerks, der Deutsche Handwerkskammertag und der Zentralverband
des Deutschen Handwerks. mehr zum Herunterladen